Der Waffenschrank Ranger I/8 verwahrt bis zu acht Ihrer Langwaffen inklusive Munition entsprechend dem § 36 des aktuellen Waffengesetzes.

Hier, können Sie den Gesetzestext einsehen. 

(Quelle: Bundesanzeiger)

Mit dem Waffengesetz werden Aufbewahrungsvorschriften definiert. Was heißt das für Sie?

  • Bestandsschutz gilt für Besitzer von Waffenschränken nach VDMA, welche ihn vor dem 30. Juni 2017 erworben haben. Sie dürfen ihren Waffenschrank weiter nutzen.
  • Wechselt der Besitzer oder wird eine so genannte Notöffnung* vorgenommen, entfällt der Bestandsschutz.
  • Alle neu gekauften oder noch anzuschaffenden Waffenschränke müssen den neuen Vorschriften entsprechen.


* Sollte es in Folge einer Notöffnung zu umfangreichen Reparaturen im geschützten Bereich wie Schloss und Riegelwerk kommen, ist ein neuer Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 die bessere Wahl.    


Meine Empfehlung:


Wir führen Waffenschränke mit dem Widerstandsgrad 0, I und II. (Waffenräume / Waffenkammern bis Grad XIII) Selbstverständlich sind alle Waffenschränke geprüft und nach DIN/EN 1143-1 zertifiziert. Mit „Sicherheit“ machen wir keine Experimente. Wir verlassen uns ausschließlich auf jahrelang bewährte Partner. Für Waffenschränke sind das:












Möchten Sie eine Beratung? Rufen Sie uns an: 0711 88771838


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Das Waffengesetz (WaffG)

gültig seit dem 30. Juni 2017

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